Barrierefreiheit in Luxembourg

Barrierefreiheit in Luxemburg
Barrierefreiheit in Luxemburg
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Digitale Barrierefreiheit, Zugang zum öffentlichen Raum und zu Infrastrukturen, Waren und Dienstleistungen für alle Benutzer:innen, barrierefreie Kommunikation und inklusive Sprache – all diese Aspekte werden in unseren Artikeln und Ressourcen auf Deutsch und Französisch behandelt.

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  • Gebärdensprache: Eine vollwertige Sprache, seit 2018 in Luxemburg anerkannt

    Gebärdensprachen sind vollwertige visuelle Sprachen, die 2008 von den Vereinten Nationen anerkannt wurden. In Luxemburg erhielt die Deutsche Gebärdensprache (DGS) diesen Status 2018, mit konkreten Rechten für gehörlose Menschen. Dieser Artikel erklärt ihre Funktionsweise und stellt sechs Maßnahmen für barrierefreie Kommunikation vor.

  • FALC vs Leichte Sprache vs Liicht Sprooch – Die Mehrsprachigkeit in Luxemburg

    Luxemburgs sprachliche Vielfalt stellt neue Anforderungen an barrierefreie Kommunikation. Der Artikel zeigt die Unterschiede zwischen Leichter Sprache, FALC und Liicht Sprooch und erklärt, warum verständliche Informationen künftig auf Deutsch, Französisch und Luxemburgisch eine wichtige Rolle spielen.

  • Staatliche Finanzhilfen für Barrierefreiheit in Luxemburg

    Der Staat übernimmt 50 Prozent der Kosten für die Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Orte, bis zu 24.000 Euro pro Ort, einschließlich Studien und Gutachten. Der Artikel erklärt die Antragsbedingungen und die drei wichtigen Fristen, die früher enden als die Konformitätspflicht von 2032.

  • Audiodeskription: Wie Filme und Videos für sehbeeinträchtigte Menschen zugänglich werden

    Audiodeskription macht visuelle Inhalte für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen verständlich. Der Artikel erläutert den Entstehungsprozess, die wichtigsten Gestaltungsregeln, die rechtlichen Anforderungen und warum Barrierefreiheit bei Film- und Videoproduktionen möglichst früh eingeplant werden sollte.

  • Barrierefreie Word- und PDF-Dokumente: Die wichtigsten Regeln

    Barrierefreie Dokumente müssen technisch korrekt aufgebaut und zugleich verständlich formuliert sein. Der Artikel erklärt die wichtigsten Regeln für Word- und PDF-Dokumente, stellt das luxemburgische Referenzdokument RAPDF vor und zeigt, welche technischen Maßnahmen für eine gute Zugänglichkeit entscheidend sind.

  • Das Easy-to-Read Logo – Wie bekommt man es?

    Das Easy-to-Read Logo steht für geprüfte Texte in Leichter Sprache und zeigt, dass wichtige Qualitätskriterien erfüllt sind. Für die Nutzung gelten klare Regeln: Einfache Sprache, Zielgruppenprüfung, Anpassungen und eine offizielle Bestätigung sind notwendig.

  • Die Brailleschrift: Wie funktioniert die Tastschrift, und wo begegnet man ihr in Luxemburg?

    Die Brailleschrift wurde 1825 von Louis Braille erfunden und ermöglicht blinden und sehbeeinträchtigten Menschen das Lesen mit den Fingern. In Luxemburg wird die standardisierte Variante Eurobraille genutzt, mit der sich die drei Landessprachen darstellen lassen. Dieser Artikel erklärt, wie das Sechs-Punkte-System funktioniert und wie Braille heute am Computer eingesetzt wird.

  • Klaro im Detail – Wie das Kompetenzzentrum funktioniert

    Klaro ist das Kompetenzzentrum für Leichte Sprache in Luxemburg. Seit 2012 unterstützt die Einrichtung Menschen und Organisationen mit Beratung, Schulungen sowie Textprüfungen durch eine Prüfgruppe mit intellektueller Beeinträchtigung. Gemeinsam mit Partnern entwickelt Klaro Regeln und Lösungen für barrierefreie Kommunikation.

  • Wo finden wir Leichte Sprache im Alltag in Luxemburg?

    Leichte Sprache findet sich in Luxemburg an vielen Stellen: Guichet.lu bietet Verwaltungsinfos, Infocrise.lu Notfallhinweise, das ZPB Wahlunterlagen und Klaro einfache Dokumentvorlagen. Auch Schulen, Gemeinden und Kultureinrichtungen setzen zunehmend auf verständliche Informationen, damit mehr Menschen wichtige Inhalte selbstständig verstehen können.

  • Ausnahmen, gleichwertige Lösungen und Vorkehrungen

    Das Gesetz vom 7. Januar 2022 sieht drei Mechanismen zur Anpassung der Barrierefreiheitsanforderungen vor: Ausnahmegenehmigung, gleichwertige Lösung und angemessene Vorkehrung. Sie unterscheiden sich durch ihre Voraussetzungen, Antragsteller und Folgen. Der Beitrag zeigt, welcher Weg je nach Situation geeignet ist.