Barrierefreiheit in Luxembourg

Barrierefreiheit in Luxemburg
Barrierefreiheit in Luxemburg
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Digitale Barrierefreiheit, Zugang zum öffentlichen Raum und zu Infrastrukturen, Waren und Dienstleistungen für alle Benutzer:innen, barrierefreie Kommunikation und inklusive Sprache – all diese Aspekte werden in unseren Artikeln und Ressourcen auf Deutsch und Französisch behandelt.

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  • Barrierefreie Dokumente: Die Regeln für Word, PDF und PowerPoint in Luxemburg

    PDF, Word oder PowerPoint: Viele digitale Dokumente in Luxemburg sind für blinde oder sehbehinderte Menschen kaum nutzbar. Seit 2019 ist das für den öffentlichen Sektor Pflicht, seit Juni 2025 auch für zahlreiche Unternehmen. Dieser Artikel erklärt die geltenden Regeln und die häufigsten Fehler, die Dokumente unzugänglich machen.

  • Screenreader und assistive Technologien: ist meine Website konform?

    Screenreader, Braille-Zeile, Vergrößerungssoftware, Sprachausgabe: was assistive Technologien sind, wie sie mit Ihrer Website interagieren, und warum eine saubere HTML-Struktur die Grundlage jeder Barrierefreiheit bleibt.

  • Leichte Sprache in Luxemburg: Kommunikation, die alle verstehen

    Leichte Sprache macht Informationen für mehr Menschen verständlich. Der Artikel erklärt, wie sie sich von Einfacher Sprache unterscheidet, welche rechtlichen Anforderungen in Luxemburg gelten und warum die Prüfung durch Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung ein wesentlicher Bestandteil des Verfahrens ist.

  • Gebärdensprachvideos: Bewährte Praktiken für die Umsetzung

    Gebärdensprachvideos ergänzen Untertitel und erleichtern vielen gehörlosen Menschen den Zugang zu Informationen. Dieser Artikel erläutert bewährte Praktiken für Bildausschnitt, Beleuchtung, Positionierung und die gut erkennbare Darstellung der gebärdenden Person.

  • Barrierefreie Bebilderung: Welche Bildarten und wie einsetzen?

    Bilder können Texte verständlicher machen – vorausgesetzt, sie sind passend gewählt und richtig eingebunden. Der Artikel zeigt, welche Bildarten sich für unterschiedliche Zwecke eignen, worauf bei ihrem Einsatz zu achten ist und welche Rolle Alternativtexte für die digitale Barrierefreiheit spielen.

  • Untertitel: Bewährte Praktiken für barrierefreie Videos

    Barrierefreie Untertitel umfassen mehr als das gesprochene Wort. Sie kennzeichnen Sprecher, Geräusche und Musik und müssen gut lesbar sowie passend eingeblendet sein. Der Artikel fasst die wichtigsten Empfehlungen zu Gestaltung, Lesezeit und Erstellung von Untertiteln zusammen.

  • 37 Angebote „Tourismus & Kultur für alle“ in Leichter Sprache

    Der Syndicat Intercommunal Kanton Réiden veröffentlicht einen neuen Ordner mit 37 Freizeit- und Kulturangeboten für alle, ein Schritt für mehr Inklusion in der Region.

  • Barrierefreie Websites: Für wen und wie gestaltet man sie?

    Barrierefreiheit im Web bedeutet, Websites so zu gestalten, dass sie unabhängig von Fähigkeiten oder verwendeten Hilfsmitteln nutzbar sind. Der Artikel zeigt die wichtigsten Anforderungen, erklärt die Rolle der WCAG und des RAWeb und gibt Hinweise, wie sich die Zugänglichkeit einer Website überprüfen lässt.

  • Der gesetzliche Rahmen der Barrierefreiheit in Luxemburg

    Drei Gesetze regeln die Barrierefreiheit in Luxemburg: Infrastrukturen, digitale Dienste des öffentlichen Sektors und seit 2025 auch Produkte und Dienstleistungen privater Unternehmen. Zusammen zeigen sie das Engagement des Landes für die Inklusion aller Bürgerinnen und Bürger. Dieser Artikel stellt die überwachenden Stellen, die praktischen Referenzrahmen und die drei Gesetze im Detail vor.

  • Schriftdolmetschen: Echtzeit-Untertitelung für gehörlose und schwerhörige Menschen

    Für Menschen mit Hörbeeinträchtigung ist mündliche Kommunikation oft eine Herausforderung, ob in Vorlesungen, beim Arztbesuch oder auf öffentlichen Veranstaltungen. Schriftdolmetschen überträgt das Gesprochene live in geschriebenen Text und ermöglicht so aktives Mitlesen und Teilnehmen am Gespräch. Dieser Artikel erklärt, wie es funktioniert und wie Sie es in Luxemburg organisieren.