Barrierefreiheit in Luxembourg

Archiv

Diese Seite listet alle auf accessible.lu veröffentlichten Artikel auf, aus allen Kategorie. Es gibt jeden Beitrag auf Deutsch und auf Französisch.

  • Schriftdolmetschen: Echtzeit-Untertitelung für gehörlose und schwerhörige Menschen

    Für Menschen mit Hörbeeinträchtigung ist mündliche Kommunikation oft eine Herausforderung, ob in Vorlesungen, beim Arztbesuch oder auf öffentlichen Veranstaltungen. Schriftdolmetschen überträgt das Gesprochene live in geschriebenen Text und ermöglicht so aktives Mitlesen und Teilnehmen am Gespräch. Dieser Artikel erklärt, wie es funktioniert und wie Sie es in Luxemburg organisieren.

  • Leichte Sprache: Regeln und Akteure in Luxemburg

    Leichte Sprache ist eine stark vereinfachte, künstlich geschaffene Sprachvariante, die Menschen mit Lernschwierigkeiten die Teilhabe an Informationen ermöglicht. In Luxemburg gibt es mehrere Stellen, die solche Texte erstellen und prüfen, etwa das Atelier isie der APEMH. Dieser Artikel stellt die wichtigsten Regeln zu Layout, Satzbau und Wortschatz sowie die luxemburgischen Akteure vor.

  • Inklusive Sprache: Alle Geschlechter sichtbar machen, barrierefrei

    Inklusive Sprache macht alle Geschlechter sichtbar und behandelt sie gleich, ohne feste Regeln vorzuschreiben. Doch Inklusivität und Barrierefreiheit gehen nicht immer automatisch zusammen: Manche typografischen Verfahren wie der Gender-Stern können für Screenreader problematisch sein. Dieser Artikel erklärt verschiedene Techniken und wie sich beides miteinander vereinbaren lässt.

  • Barrierefreie Soziale Medien: Wie man für alle postet

    Auch Menschen mit Behinderungen sollen Posts, Bilder und Videos auf sozialen Medien wahrnehmen, verstehen und nutzen können. Seit Juni 2025 verstärkt der European Accessibility Act zudem die Verpflichtungen von Kommunikationsdiensten in diesem Bereich. Dieser Artikel erklärt fünf bewährte Praktiken für barrierefreie Posts, von Alternativtexten bis zu Hashtags, und welche Fehler zu vermeiden sind.

  • Das Zwei-Sinne-Prinzip: Warum Informationen über mindestens zwei Sinne zugänglich sein sollten

    Eine Ampel mit akustischem Signal, ein Video mit Untertiteln, ein Alarm mit zusätzlichem Blinklicht: Das Zwei-Sinne-Prinzip verlangt, dass Informationen über mindestens zwei Sinneskanäle zugänglich sind. So können auch Menschen, die nicht gut hören oder sehen, sie wahrnehmen. Dieser Artikel erklärt das Prinzip und seine gesetzliche Verankerung in Luxemburg.

  • Barrierefreie Videos: Wie werden sie gemacht?

    Barrierefreie Videos helfen Menschen mit Lernschwäche, Seh- oder Hörbeeinträchtigung sowie allen, die eine neue Sprache lernen möchten. Damit ein Video wirklich barrierefrei ist, müssen viele Details stimmen: Sprache, technische Qualität, Untertitel, Audiodeskription und wenn möglich Gebärdensprache. Dieser Artikel stellt die bewährten Praktiken für barrierefreie Videos vor.