Ein neues Amt für ein ambitioniertes Gesetz
Das OSAPS hat seine Arbeit im Jahr 2025 aufgenommen. Sein vollständiger Name lautet Office de la surveillance de l’accessibilité des produits et services.
Seine Gründung geht auf das Gesetz vom 8. März 2023 zurück. Dieses Gesetz legt die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in Luxemburg fest. Es setzt die europäische Richtlinie 2019/882 um, besser bekannt als European Accessibility Act (EAA).
Seit dem 28. Juni 2025 müssen Hersteller und Dienstleister diese neuen Regeln einhalten. Betroffen sind unter anderem Internetseiten, mobile Anwendungen und Bankdienstleistungen. Auch Telefon- und Internetdienste fallen unter das Gesetz. Das Gleiche gilt für audiovisuelle Dienste und den Personenverkehr. Bei den Produkten zählen Computer, Smartphones und E-Book-Lesegeräte dazu. Auch vernetzte Fernseher, Zahlungsterminals und Selbstbedienungsautomaten gehören zum Anwendungsbereich.
Das Thema betrifft einen großen Teil der Bevölkerung. Laut dem Amt selbst hat fast jede vierte Person in Luxemburg eine motorische, sensorische, mentale oder intellektuelle Beeinträchtigung. Das entspricht etwa 99 000 Einwohnern, wenn man altersbedingte Einschränkungen und vorübergehende Beeinträchtigungen mitzählt.
Ein klar begrenzter Auftrag: Produkte und Dienstleistungen, nicht Barrierefreiheit im Allgemeinen
Der Name des Amtes sorgt manchmal für Verwirrung. Deshalb lohnt sich eine klare Abgrenzung: Das OSAPS überwacht nicht die Barrierefreiheit im Allgemeinen. Sein Auftrag beschränkt sich auf die Umsetzung des Gesetzes vom 8. März 2023. Konkret geht es um die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen im Sinne des European Accessibility Act.
Die Barrierefreiheit von Gebäuden, öffentlichen Wegen und öffentlich zugänglichen Orten fällt unter ein anderes Gesetz, jenes vom 7. Januar 2022. Dafür sind andere Behörden zuständig, mit eigenen Informationskanälen. Ebenso gehören Leichte Sprache und barrierefreie Kommunikation im Allgemeinen nicht zum Auftrag des OSAPS.
Kurz gesagt: Das OSAPS ist der richtige Ansprechpartner für eine Internetseite, eine App oder einen Geldautomaten. Für einen Bürgersteig, einen Gebäudeeingang oder eine schwer verständliche Broschüre ist es dagegen nicht zuständig.
Die Aufgaben des OSAPS
Das OSAPS beschränkt sich nicht auf punktuelle Kontrollen. Sein Aufgabenbereich umfasst mehrere sich ergänzende Bereiche.
Überwachung der Konformität von Produkten und Dienstleistungen
Das Amt überprüft, ob die vom Gesetz erfassten Produkte und Dienstleistungen die vorgesehenen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Zum Beispiel stellt es sicher, dass eine sehbehinderte Person eine Bankwebsite mit einem Screenreader nutzen kann.
Kontrolle der CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärungen
Das OSAPS prüft außerdem, ob Produkte die CE-Kennzeichnung tragen. Es prüft ebenfalls, ob Konformitätserklärungen die europäischen Normen tatsächlich einhalten. Ein Beispiel dafür ist ein Fahrkartenautomat mit Sprachausgabe. Er erlaubt blinden Menschen zusätzlich die Nutzung eines eigenen Kopfhörers.
Kontrolle von Ausnahmen
Das Gesetz sieht Ausnahmen vor. Ein Unternehmen kann sich zum Beispiel auf eine Ausnahme berufen, wenn die Anpassung eines Dienstes unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht. Auch eine grundlegende Änderung des Produkts kann eine Ausnahme rechtfertigen. Das OSAPS prüft dennoch, ob diese Ausnahmen tatsächlich begründet sind. Sie dürfen nicht als Vorwand für Untätigkeit dienen.
Kleinstunternehmen unterstützen
Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten profitieren von einer besonderen Regelung. Das Gleiche gilt, wenn ihr Jahresumsatz oder ihre Bilanzsumme zwei Millionen Euro nicht übersteigt. Das OSAPS stellt ihnen praktische Leitfäden zur Verfügung, etwa um einen Online-Shop für gehörlose Menschen zugänglich zu machen.
Informieren, sensibilisieren und zusammenarbeiten
Schließlich informiert das Amt Bürger und Unternehmen über ihre Rechte und Pflichten. Es sammelt außerdem Daten über die tatsächliche Barrierefreiheit auf dem luxemburgischen Markt. Darüber hinaus leitet es seine Beobachtungen an andere zuständige Behörden weiter. Das gilt insbesondere für die Ilnas, im Rahmen der nationalen Marktüberwachungsstrategie.
Was passiert bei Nichteinhaltung?
Eine Kontrolle kann durch eine Meldung ausgelöst werden. Sie kann auch gezielt oder unangekündigt erfolgen. Stellt das OSAPS eine Nichtkonformität fest, setzt es zunächst eine angemessene Frist zur Behebung.
Bleibt die Korrektur aus, oder verweigert das Unternehmen die Zusammenarbeit, kann das Amt strenger vorgehen. Es kann eine Geldbuße verhängen oder den Rückzug des Produkts oder der Dienstleistung vom Markt verlangen. Für verwaltungsrechtliche Sanktionen nennt das OSAPS Beträge zwischen 250 und 15 000 Euro. Das Gesetz erwähnt außerdem strafrechtliche Sanktionen bei schweren Verstößen oder Wiederholungsfällen. Dieser Punkt bedarf noch einer vollständigen juristischen Prüfung.
Wer kann das OSAPS kontaktieren, und wie?
Das ist wohl der nützlichste Punkt, den man sich merken sollte. Jeder kann dem OSAPS ein Problem melden, privat oder im Namen eines Vereins.
Privatpersonen stehen dafür mehrere Wege offen:
- über ein Online-Formular, auf Guichet.lu oder direkt auf der Webseite des OSAPS, mit oder ohne Authentifizierung;
- per Telefon, unter 24 77 65 55, mit der Möglichkeit, eine Nachricht zu hinterlassen, falls niemand sofort antwortet;
- per WhatsApp, unter 621 840 598, womit sich direkt ein Foto des betroffenen Produkts senden lässt, etwa eines nicht zugänglichen Geldautomaten;
- per E-Mail, an signalement@osaps.etat.lu;
- per Post, an die Adresse: OSAPS, 11, rue Robert Stumper, L-2557 Luxembourg.
Vereine verfügen ihrerseits über ein eigenes Formular auf Guichet.lu. Sie können im Namen eines Mitglieds melden, oder im Namen des Vereins selbst. Sie können dies auch als Wirtschaftsakteur tun, wenn sie ein vom Gesetz betroffenes Produkt oder eine Dienstleistung anbieten.
Einige Angaben helfen dabei, eine Meldung wirksam zu bearbeiten. Es lohnt sich, die betroffene Seite, App oder den Ort zu benennen und das Problem zu beschreiben. Ein Screenshot oder ein Foto ergänzt die Meldung sinnvoll, wenn möglich.
Hier einige typische Beispiele. Ein Video ohne Untertitel oder ein Formular, das einen Fehler anzeigt, ohne eine Lösung zu erklären, zählen zu den häufigen Fällen. Das Gleiche gilt für eine Zahlung mit zu kurzem Zeitlimit oder für unverständliche Vertragsklauseln. Ein Produktbild ohne alternative Beschreibung oder ein für Bildschirmleser unlesbares Dokument runden diese Liste ab.
Ein junges Amt mit wachsender Bedeutung
Das OSAPS ist eine noch junge Verwaltung. Es untersteht dem Ministerium, das für die Politik zugunsten von Menschen mit Behinderung zuständig ist. Das ist derzeit das Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Aufnahme. Seine Wirksamkeit hängt stark von den eingehenden Meldungen ab. Deshalb lohnt es sich, seine Aufgaben bekannt zu machen.
In der Praxis trägt jede Meldung zur Barrierefreiheit alltäglicher Produkte und Dienstleistungen bei. Das gilt für eine Bank ebenso wie für einen Online-Shop oder einen Geldautomaten. Für Gebäude, öffentliche Räume oder allgemeine barrierefreie Kommunikation bleiben hingegen andere Stellen zuständig.
Quellen
- OSAPS: Das OSAPS kennenlernen
- OSAPS: Aufgaben
- OSAPS: Ein Problem melden
- OSAPS: Leichte Sprache
- Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen: Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen
- Guichet.lu: Amt zur Überwachung des barrierefreien Zugangs zu Produkten und Dienstleistungen (OSAPS)
- Paperjam (auf Französisch): L’Osaps, un « gendarme » au service de 100 000 personnes

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