Barrierefreiheit in Luxembourg

Bancomat: neue Geldautomaten, aber barrierefrei?

Fünf luxemburgische Banken bauen seit Sommer 2026 ein gemeinsames Netz mit über 200 Geldautomaten auf, unter der Marke Bancomat. Die Kommunikation rund um das Projekt betont Modernität und Nähe. Zur Barrierefreiheit für Alle sagt sie hingegen fast nichts, obwohl das Gesetz hierzu bereits klare Vorgaben macht.

Ein gemeinsames Netz ersetzt die Automaten der einzelnen Banken

Das Projekt wurde am 21. November 2023 angekündigt. Damals waren sechs Banken beteiligt. Drei Jahre später sind es nur noch fünf. Spuerkeess, BIL, BGL BNP Paribas, Raiffeisen und Post Luxembourg bauen seit Sommer 2026 ihr gemeinsames Netz auf, ohne ING Luxembourg, die sich zwischenzeitlich aus dem Privatkundengeschäft zurückgezogen hat. Jeder Automat der fünf Banken wird schrittweise Teil dieses einheitlichen Netzes. Alle Kundinnen und Kunden erhalten künftig Zugang, unabhängig von ihrer Bank.

Das Projekt sieht insgesamt über 200 Automaten vor. Jede Bank behält dabei ihre eigene Gebührenpolitik. Für die Kundschaft entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

Drei Phasen bis zur endgültigen Umstellung

Der Ausbau erfolgt in drei Schritten. Phase 1 begann im Sommer 2026. Dabei werden bestehende Automaten schrittweise ersetzt, während das alte Netz parallel weiterläuft. Allerdings erlauben die ersten Bancomat-Automaten vorerst nur Bargeldabhebungen, ohne zusätzliche Funktionen.

Während dieser Übergangsphase sind Abhebungen mit Kreditkarte nur im Rahmen der aufgeschobenen Belastung möglich. Die direkte Belastung wird in Phase 2 verfügbar sein, Ende 2026 und Anfang 2027. Phase 3, geplant für den Sommer 2027, soll den Ausbau abschließen.

In Rümelingen etwa wurde der Spuerkeess-Automat Ende August 2026 durch einen Bancomat-Automaten ersetzt. Laut Gemeinde soll das neue Gerät ab dem 7. September funktionieren. Die Gemeinde beschreibt das neue Gerät auf Luxemburgisch als „e modernen, sécheren an accessibele Service“. Das Wort accessibel bleibt in der Mitteilung mehrdeutig. Es kann sich schlicht auf die Nähe des Automaten beziehen, ebenso gut aber auf Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung.

Neue Funktionen, Schritt für Schritt

Bancomat kündigt zudem neue Dienste an. Kontaktloses Abheben über Apple Pay oder Samsung Pay steht auf dem Programm, ebenso wie eine dynamische Währungsumrechnung. Diese Funktionen kommen jedoch erst schrittweise, nicht bereits mit Phase 1.

Die Abhebung per Smartphone könnte aus Sicht der Barrierefreiheit besonders interessant sein, sofern sie von Anfang an mit diesem Ziel entwickelt wird. Blinde Menschen könnten so den Screenreader ihres eigenen Telefons nutzen, um sich zu authentifizieren und eine Abhebung anzufordern. Sie würden damit ein Werkzeug einsetzen, das sie bereits kennen und regelmäßig verwenden, statt die Oberfläche des Automaten. Diese Funktion fehlt allerdings noch in Phase 1 des Ausbaus.

Weniger Filialen, aber mehr Automaten als anderswo

Luxemburg zählte 2024 rund 58 Geldautomaten pro 100 000 Einwohner, unter dem EU-Durchschnitt von 66, aber deutlich vor Belgien (31) und den Niederlanden (28). Zwischen 2023 und 2024 ging diese Zahl dennoch um 8 Prozent zurück, ebenso wie die Zahl der Bankfilialen, während die Barabhebungen um 7 Prozent sanken. Trotzdem möchte die Hälfte der Bevölkerung laut einer Studie der Europäischen Zentralbank weiterhin bar bezahlen können.

Ein Bankautomat ist rechtlich gesehen ein „Produkt“

Ein Geldautomat ist aus gesetzlicher Sicht kein gewöhnliches Bankgerät. Das luxemburgische Gesetz vom 8. März 2023 über die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, das den European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) umsetzt, nennt Bankautomaten ausdrücklich unter den erfassten Selbstbedienungsterminals. Das Gesetz gilt seit dem 28. Juni 2025.

Ein und derselbe Automat unterliegt dabei zwei Regelungen zugleich. Einerseits als Produkt, was Hersteller, Importeure und Vertreiber betrifft. Andererseits als Träger einer Bankdienstleistung, sobald er Verbraucherinnen und Verbrauchern dient.

Konkrete technische Anforderungen

Die europäische Norm EN 301 549 legt die technischen Anforderungen für solche Geräte fest. Sie verlangt etwa, dass Nutzerinnen und Nutzer jede Taste ohne Augenlicht und ohne Auslösen ihrer Funktion ertasten können, dass biometrische Merkmale niemals das einzige Identifikationsmittel sein dürfen, und dass eine gesprochene Geheimzahl den gleichen Schutz der Privatsphäre bietet wie für alle anderen Nutzer.

Bei der Hardware schreibt die Norm zudem eine ertastbare Markierung der Fünf auf physischen Zifferntastaturen vor, eine Alternative für Bedienelemente, die mehr als 22,2 Newton Kraft benötigen, sowie ein fühlbares Signal, wenn ein Sprachmodus verfügbar ist. Schließlich legt sie genaue Reichweiten für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer fest: zwischen 800 und 1.100 Millimetern für Bedienelemente, mit mindestens einem Element auf 380 Millimetern Höhe.

Speziell für Bankdienstleistungen gilt eine zusätzliche Anforderung an die Sprache auf dem Bildschirm. Sie darf das Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nicht überschreiten.

Eine Übergangsfrist, von der neue Geräte nicht profitieren

Das Gesetz sieht eine Übergangsregelung für bereits genutzte Terminals vor. Geräte, die am 27. Juni 2025 bereits in Betrieb waren, dürfen bis zu 20 Jahre nach ihrer Inbetriebnahme weiterlaufen, deutlich länger als etwa gemietete Computer, für die nur 5 Jahre gelten. Die OSAPS (Office de la surveillance de l’accessibilité des produits et services) bestätigt diese unterschiedliche Behandlung.

Diese Übergangsregelung betrifft jedoch nur Geräte, die zu diesem Zeitpunkt bereits standen. Die seit Sommer 2026 installierten Bancomat-Automaten, wie jener in Rümelingen, sind dagegen neue Geräte, die erst nach dem 27. Juni 2025 in Betrieb genommen wurden. Vorbehaltlich einer vollständigen juristischen Prüfung, die nur eine Fachperson leisten kann, fällt dieser aktuelle Ausbau damit erkennbar nicht unter die 20-Jahres-Ausnahme. Er müsste die Barrierefreiheitsanforderungen also bereits ab der Installation erfüllen.

Die Einhaltung der Norm allein reicht nicht immer aus

Die Betreiber der Automaten sind rechtlich verpflichtet, die Anforderungen der Norm EN 301 549 einzuhalten. Damit die Geräte tatsächlich allen nützen, braucht es aber auch gesunden Menschenverstand, wie mehrere vom OSAPS geführte Interviews zeigen.

Alain Forotti, der selbst blind ist, weist etwa darauf hin, dass es in Luxemburg noch immer keine sprechenden Bankomaten gibt, obwohl diese in den Nachbarländern bereits seit 30 Jahren existieren. Solche Automaten sagen jeden notwendigen Schritt der Bedienung an und erleichtern damit blinden und sehbehinderten Menschen die selbstständige Nutzung. Er betont zudem, dass neue Technologien an Bildschirmen und Tastaturen alle Arten von Behinderung berücksichtigen sollten, motorische ebenso wie visuelle oder auditive (OSAPS, Interview mit Alain Forotti).

Carine Nickels, die seit einem Autounfall im Rollstuhl sitzt, berichtet von Geldautomaten, die zu hoch angebracht sind, um sie zu erreichen. Für sie zählt vor allem, frei entscheiden zu können, wie sie ihren Alltag gestaltet, etwa ob sie ihr Geld am Schalter oder am Automaten abhebt, ohne dabei ständig auf fremde Hilfe angewiesen zu sein (OSAPS, Interview mit Carine Nickels).

Sabrina Collé von der HörgeschädigtenBeratung stellt fest, dass öffentliche Einrichtungen, Internetseiten und Bankautomaten für hörgeschädigte Menschen oft nicht vollständig barrierefrei gestaltet sind (OSAPS, Interview mit Sabrina Collé).

Diese Aussagen zeigen ein gemeinsames Muster. Die reine Einhaltung einer Norm garantiert allein noch keine wirklich eigenständige Nutzung für alle betroffenen Gruppen.

bancomat.lu: ein Auftritt, der zum Thema Barrierefreiheit schweigt

Betreiberin der Seite ist die LuxConstellation S.A., eine luxemburgische Aktiengesellschaft, im Handelsregister eingetragen, mit Sitz in der rue Aldringen, 17. Sie ist von der Commission de surveillance du secteur financier (CSSF) als unterstützender Finanzsektor-Dienstleister zugelassen. Es handelt sich also nicht um eine reine Werbeseite, sondern um den Auftritt eines regulierten Akteurs des Finanzsektors.

Die Startseite bietet zudem ein Widget mit „Barrierefreiheits-Werkzeugen“. Ein solches Werkzeug, oft als Overlay bezeichnet, ersetzt jedoch weder eine tatsächlich barrierefreie Gestaltung noch eine Erklärung zur Barrierefreiheit. Im französischsprachigen Impressum der LuxConstellation S.A. taucht das Wort „accessibilité“ zwar einmal auf, allerdings nur im Sinne der technischen Verfügbarkeit der Seite, nicht im Sinne der Barrierefreiheit für Alle. Weder die Sitemap der Seite noch das Impressum erwähnen also eine echte Erklärung zur Barrierefreiheit oder eine entsprechende Verpflichtung.

Eine automatisierte Prüfung mit WAVE (Web Accessibility Evaluation Tool) findet auf der Startseite Kontrastfehler an rund zehn Stellen, was auf ein Konformitätsproblem mit den WCAG-Kriterien und damit dem luxemburgischen RAWeb hindeutet. Die im integrierten Barrierefreiheits-Werkzeug enthaltene Kontraststeigerung senkt diese Zahl zwar auf neun. Das bleibt dennoch zu viel für eine tatsächliche Konformität.

Diese fehlende Erklärung wirft umso mehr Fragen auf, als Bancomat nach eigenen Angaben die fünf größten Banken des Landes vereint und die Betreiberin bereits unter direkter CSSF-Aufsicht steht.

Offene Fragen

Keiner der für diesen Text herangezogenen Presseartikel und auch nicht die Seite bancomat.lu erwähnt die Barrierefreiheit für Alle. Dabei betreffen die neuen Automaten mehrere Gruppen ganz direkt. Können blinde Menschen sie künftig selbstständig nutzen, dank Audioausgabe, echter physischer Tasten oder eines integrierten Screenreaders? Können Rollstuhlfahrerinnen und kleinwüchsige Menschen Bildschirm und Tastatur erreichen, so wie es die Norm EN 301 549 vorschreibt?

Diese Fragen bleiben in diesem Stadium des Ausbaus offen. Sie verdienten eine klare Antwort der fünf Partnerbanken, bevor das Netz im Sommer 2027 fertiggestellt wird.